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Ein gemeinschaftlich genutztes Haus sollte auch gemeinsames Eigentum sein. Deshalb wird das Haus von unserem Verein (Gemeinsam Leben und Lernen e.V.) gekauft, in dem auch immer die Bewohner:innen vertreten sind. Das Haus zu kaufen kostet aber einiges an Geld. Einen Teil davon kann uns die Bank als Kredit leihen, aber dafür müssen wir einen Teil der Kaufsumme als Eigenkapital aufbringen. Dies wird möglich durch ein Nachrangdarlehen von dir!

Du möchtest uns ein Darlehen geben?

Was sind Nachrangdarlehen?

Nachrangdarlehen sind Geldbeträge, die Privatpersonen wie ihr unserem Verein direkt, also ohne Bank, leiht. Sie bieten euch die Möglichkeit einer sinnvollen, transparenten und sozialen Geldanlage. Dafür wird zwischen euch und unserem Verein ein Vertrag geschlossen, in dem Darlehenssumme, Verzinsung und Laufzeit, bzw. Kündigungsfrist festgelegt werden.

Was habt ihr davon?

Wir bieten euch die Möglichkeit, euer Geld einem zukunftsweisenden und solidarischen Projekt zu leihen. So helft ihr mit, dauerhaft günstige Mieten und Raum für Projekte im ländlichen Raum zu ermöglichen. Statt euer Geld auf der Bank liegen zu lassen, wisst ihr bei uns genau wofür es verwendet wird. Ihr könnt sicher sein, dass es nicht zur Spekulation verwendet wird, sondern ein Projekt unterstützt, welches Wohnraum ohne Profitlogik und Privatbesitz schafft!

Welche Konditionen sind möglich?

Wir nehmen Nachrangdarlehen ab einer Höhe von 500€ an. Ihr könnt den Zinssatz zwischen 0,3% und 2% frei wählen. Höhere Zinsen können wir leider nicht zahlen, denn die Miete muss bezahlbar bleiben. Die Zinsen werden aufsummiert und bei Rückzahlung des Darlehens ausgezahlt. Ihr könnt wählen zwischen einem befristeten Vertrag, bei dem euer Geld zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder ausgezahlt wird, oder einem unbefristeten Vertrag mit einer festgelegten Kündigungsfrist. Lange Laufzeiten und Kündigungsfristen sind dabei für uns von Vorteil, wegen besserer Planbarkeit und weniger Verwaltungsaufwand. Sollte es vorkommen, dass ihr euer Geld früher als vereinbart zurück braucht, werden wir trotzdem versuchen es schnellstmöglich auszuzahlen.

Welche Sicherheiten können wir bieten?

Der Kauf des Hauses erfolgt erst nach gewissenhafter und detaillierter Planung von einem erfahrenen Team. So wurde auch das Funkenhaus in Greene vor vier Jahren von Teilen unserer Gruppe nach dem gleichen Konzept erfolgreich gekauft. Außerdem stehen wir in engem Austausch mit einem erfolgreichen Hausprojekt und werden von diesem regelmäßig beraten. Auch die Bank wird unseren Finanzierungsplan eingehend prüfen. Bei einem Nachrangdarlehen dürfen wir aber keine Sicherheiten, wie eine Bank bei einem Bankkredit, garantieren. Daher beinhaltet der Vertrag zum Nachrangdarlehen eine Rangrücktrittsklausel. Das bedeutet, im Falle einer Insolvenz würde zuerst der Bankkredit bedient werden und erst nachrangig euer Darlehen. Außerdem darf eine Rückzahlung des Darlehens nur erfolgen, wenn dadurch nicht die Zahlungsfähigkeit unseres Vereins gefährdet wird. Aus diesem Grund werden Nachrangdarlehen von der Bank als Eigenkapital gewertet.

Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet der Gemeinsam Leben und Lernen e.V. verschiedene Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz). Diese Vermögensanlagen unterscheiden sich jeweils im gewährten Zinssatz. Für jede einzelne dieser Vermögensanlagen werden von dem Gemeinsam Leben und Lernen e.V. innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 Euro angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz).

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